Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 10.00805 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einziehung einer Straße; gemeinschaftliche Anlage (i. S. des FlurbG); (Verstoß gegen die) rechtssatzmäßige Verbindlichkeit der Festsetzungen eines Flurbereinigungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Anlagen; Anlagen, gemeinschaftliche; Aufnahme öffentlicher Anlagen; Einziehung; Gemeindesatzung; Klage; Klagebefugnis; Landabzug; Straßen; Teilnehmer; Verkehrsflächen; Wege- und Gewässerplan
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …
Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 10.00805
Aus diesem Grunde sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2001 (Az. 9 CN 1/02) im vorliegenden Fall nicht anwendbar.Soweit die Beklagte eingewandt hat, der streitgegenständliche Weg sei nicht im Rahmen der Flurbereinigung "geschaffen" worden und unterliege deshalb nicht den Rechtsgrundsätzen, welche das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seiner Entscheidung vom 18. November 2002 (Az. 9 CN 1/02) aufgestellt habe, ist dies nach Ansicht des Gerichts nicht zutreffend bzw. kommt es hierauf streng genommen nicht an.
- VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065
Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch
Auszug aus VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 10.00805
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. August 2009 (Az. 8 ZB 09.1065) gewähre das Institut des Anliegergebrauchs keinen Schutz, solange eine Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibe.
- VG München, 16.04.2013 - M 2 K 12.3918
Straßen- und Wegerecht; Feldweg; Einziehung; Flurbereinigungsplan
In dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 10.00805 - juris) schließlich war ausweislich des Tatbestands der Urteils im Textteil des Flurbereinigungsplans II sogar ausdrücklich festgelegt, dass neben dem Eigentum auch über die Einziehung oder Umstufung der ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen nur in Übereinstimmung mit den Interessen der am Verfahren beteiligten Eigentümer oder ihrer Rechtsnachfolger verfügt werden könne und dass diese Festsetzung die Wirkung einer Gemeindesatzung habe (…a.a.O., Rn. 2). - VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18
Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche …
vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 -, juris Rn. 15 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 57; Hess.VGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 32; VG Ansbach, Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 10.00805 -, juris Rn. 36 ff.